Aus für im Ausland erschlichene Führerscheine

Der EU-Verkehrsministerrat wird Ende des Monats über die neuen EU-Führerscheine beraten. Am 27. März werden die europäischen Verkehrsminister voraussichtlich eine Entscheidung treffen. Für Deutschland entwickeln sich vor allem im Ausland erschlichene Führerscheine zu einem Problem bei der Verkehrssicherheit.

Dazu erklärt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:

„In den vergangenen eineinhalb Jahren sind bei zufälligen Polizeikontrollen mehr als 2100 Deutsche mit ausländischen Führerscheinen aufgefallen, denen in Deutschland der Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten entzogen worden ist.

Vermutlich ist das nur die Spitze eines Eisbergs. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbietet es Deutschland seit Ende vergangenen Jahres, solche im Ausland erschlichenen Führerscheine einzuziehen. Dadurch sind der Polizei jetzt die Hände gebunden. Selbst wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass dem Fahrer in Deutschland wegen einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen worden ist, kann die Polizei den im Ausland erworbenen Führerschein nicht mehr einziehen. Das ist ein unhaltbarer Zustand und gefährdet die Verkehrssicherheit. Auf deutschen Straßen sind vermutlich mehrere Tausend Autofahrer mit Alkoholproblemen unterwegs, die die Polizei im Moment nicht aus dem Verkehr ziehen kann. Das Problem kann nur gelöst werden, wenn in ganz Europa für Führerscheine endlich einheitliche Regeln für Ausstellung und Entzug gelten.“

Die EU-Verkehrsminister werden in Brüssel ein Paket beraten, das etliche Verbesserungen bei den Fahrerlaubnissen vorsieht. So soll durch neue Sicherheitsmerkmale auch die Fälschungssicherheit von Führerscheinen erhöht werden. Aber der bisherige Brüsseler Vorschlag für die Richtlinie sieht vor, dass die Dokumente wie zum Beispiel der Reisepass und Personalausweis im Zehnjahresrhythmus erneuert werden sollen. „Wir wollen unsere Verkehrssicherheitsprobleme lösen, aber wir wollen dazu so wenig Bürokratie wie möglich. Deshalb fordere ich, dass die neuen Führerscheindokumente nicht zehn, sondern 15 Jahre gelten müssen. Außerdem brauchen wir möglichst lange Übergangsfristen. Für die, die jetzt schon einen Führerschein haben, sollte es eine Übergangszeit von mindestens 20 Jahren geben. Deutschland lehnt auch jede Form von Gesundheitsprüfung ab. Anderenfalls werden wir nicht zustimmen“, so Tiefensee.

Der ADAC unterstützt die Bundesregierung. ADAC-Präsident Peter Meyer befürchtet ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit in Deutschland, wenn keine einheitliche europäische Regelung für das Ausstellen von Führerscheinen gefunden wird: „Herr Tiefensee handelt richtig. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass Autofahrer, denen bei uns der Führerschein entzogen wurde, die deutschen Behörden austricksen und im angrenzenden Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben. Dieses Schlupfloch muss schleunigst auf europäischer Ebene geschlossen werden. Wenn dazu eine EU-weite Führerscheinregelung gemacht werden muss, ist dies im Interesse der Verkehrssicherheit akzeptabel, auch wenn dafür alte Führerscheine in fälschungssichere Dokumente umgetauscht werden müssen. Noch wichtiger ist aus Sicht des ADAC, europaweit einheitliche Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu schaffen“, so Meyer.

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