Berichte der Polizeiinspektionen Eisenach und Bad Salzungen

Unfälle auf der L 1016
Die Zahl der Unfälle auf der Landestraße 1016 reißt nicht ab.
Erst am letzten Sonntag, dem 04. Dezember 2011, ereignete sich ein tödlicher Verkehrsunfall auf dieser Strecke, zwischen Mihla und Eisenach.

Auch am 07. Dezember 2011 wurden wieder um 07.10 Uhr und 12.45 Uhr, zwei schwere Unfälle gemeldet.
Gegen 07.00 Uhr befuhr ein 19-Jähriger aus Mihla mit seinem Opel von Mihla kommend die L 1016 in Richtung Neukirchen. Ausgangs einer Rechtskurve verlor er auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über seinen Pkw. In der Folge kam er rechts von der Fahrbahn ab und krachte frontal in den Straßengraben. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.

Der zweite Unfall ereignete sich gegen 12.30 Uhr in umgekehrter Richtung. Hier befuhr ein 31-Jähriger aus Niederdorla die Strecke und kam mit seinem Kleintransporter ausgangs einer Linkskurve von der Straße ab. Nach seinen Angaben war eine starke Windböe die Unfallursache. Nach dem ihn die Bö erwischt hatte, drückte sie ihn rechts von der Fahrbahn ab und er kam auf einem angrenzenden Feld mit seinem Fahrzeug zum Liegen.
Auch hier entstand an seinem Kleintransporter wirtschaftlicher Totalschaden.
Bei beiden Unfällen kamen die Beteiligten zum Glück nur mit kleinen Blessuren und einem großen Schreck davon.

Unfall auf der B 19
Am 07. Dezember 2011 kam es gegen13.45 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen Wilhelmsthal und Eisenach, auf der B 19.
Eine 20-Jährige aus Hallungen kam mit ihrem Seat kurz nach der Hohen Sonne, auf Höhe des km 2,8, nach einer Linkskurve aus bisher ungeklärten Umständen nach rechts von der Fahrbahn ab. Sie fuhr in den Straßengraben. Dabei wurde die junge Frau leicht verletzt. Sie wurde in das Sankt Georg Klinikum gebracht, konnte aber später, nach ambulanter Behandlung, wieder entlassen werden. Am Pkw entstand Schaden von etwa 300 €.

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Schwertransport mit erheblich technischen Mängeln
Am 06.12.2011 wurde gegen 09.00 Uhr auf der B 19 (Alte Autobahn) in Höhe Ramsberg, durch die Kontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Gotha, ein Schwertransport einer Kontrolle unterzogen.
Persönliche Dokumente und fahrpersonalrechtliche Unterlagen konnte der 50-jährige Fahrzeugführer ordnungsgemäß vorlegen.
Bei der Kontrolle der Fahrzeugkombination handelte es sich um einen erlaubnispflichtigen Großraum- und Schwertransport.
Auf dem Tieflader befand sich eine 19,3 Tonnen schwere Asphalttiermaschine. Diese war mit Ketten unzureichend vor dem Herabfallen gesichert.
Auf dem Zugfahrzeug befand sich ein Kippcontainer der einfach nur auf dem Fahrzeug stand und überhaupt nicht befestigt war.
Nach Auskunft des Fahrers hätte der Container ein Gewicht von ca. 1,5 Tonnen.
Als der Fahrer die Frage gestellt bekommen hatte, warum er den Container nicht gesichert hat, konnte oder wollte er diese nicht beantworten.
Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeuggespannes wurde ein Entweichen der Druckluft festgestellt. Innerhalb kürzester Zeit konnte am Druckmanometer ein erheblicher Druckverlust festgestellt werden.
Nach Angaben des Fahrers war dieser Mangel bekannt und er hätte dies am Vortag seinen Chef gemeldet, bekam aber den Auftrag diesen Transport durchzuführen.
Bei der Kontrolle der Transportunterlagen wurde eine Kopie (Original ist Pflicht nach § 70 StVZO) vorgelegt. Die darin aufgeführten Auflagen, wie besondere Schulung des Fahrzeugführers, zusätzliche Warnleuchten, Warndreiecke und Unterlegkeile waren nicht vorhanden. Da aber nur eine Kopie vorgelegt werden konnte, ist nach den §§ 29 Abs.3 und 70 StVZO der Transport ungültig.
Eine Weiterfahrt wurde auf Grund der erheblichen technischen Mängel an der Bremsanlage sowie der unzureichenden Ladungssicherung untersagt. Gegen den Fahrer und dem Halter bzw. dem Chef, der die Fahrt angewiesen hat, wurde eine Anzeige gefertigt. Beide müssen mit einer empfindlichen Geldstrafe sowie Punkten in Flensburg rechnen.

Wegweiser beschädigt und fortgefahren
Polizeibeamte stellten am 07.12.2011 um 22.30 Uhr während einer Transportbegleitung eine Verkehrsunfallflucht fest. Ein unbekannter Fahrzeugführer kam am Abzweig zur neuen B 19 von der Fahrbahn ab und überfuhr mit seinem Fahrzeug die Verkehrsinsel und beschädigte dabei die zwei Wegweiser. Der Fahrzeugführer muss an der Unfallstelle gehalten haben, die beschädigten Fahrzeugteile eingesammelt und sich danach allerdings unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben, ohne sich um den entstandenen Schaden an den Wegweisern zu kümmern.
Laut Spurenlage dürfte es sich bei dem Verursacherfahrzeug um einen Lkw gehandelt haben.
Hinweise zum Unfallverursacher nimmt die Polizeiinspektion Bad Salzungen unter
Tel.: 03695-5510 entgegen.

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