Wegen Schwarzarbeit verurteilt

Auf Grund geführter Ermittlungen des Hauptzollamtes Erfurt verurteilte das Amtsgericht Chemnitz bereits Anfang November einen 35-jährigen Inhaber einer Zwickauer Trockenbaufirma wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem erhielt der Unternehmer die Auflage, 7500 Euro an die «Chemnitzer Tafel» zu überweisen.

«Ich freue mich sehr, dass wir für die Chemnitzer Tafel das Geld zugesprochen bekommen haben. Wir hoffen sehr, dass es auch kommt. Es würde uns etwas über unser derzeitiges Finanzierungstief hinweg helfen», so die Geschäftsführerin der Chemnitzer Tafel, Christiane Fiedler.

Möglich wurde dies aber erst durch eine Baustellenkontrolle im Juni 2008 in Bayreuth. Beamte des Hauptzollamtes Schweinfurt stellten bei den dort durchgeführten Überprüfungen Unregelmäßigkeiten fest und informierten das für die weitere Bearbeitung zuständige Hauptzollamt Erfurt. Die hier geführten Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass der Firmeninhaber den überwiegenden Teil seiner Arbeitnehmer «schwarz» beschäftigte. Er unterließ es, sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger, den Sozialkassen der Bauwirtschaft sowie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anzumelden.

Von Juni 2006 bis Oktober 2010 führte er die zu zahlenden Sozialbeiträge für seine Beschäftigten nicht in voller Höhe ab. Dadurch entstand den Kassen ein Schaden von insgesamt rund 180000 Euro.

Anzeige
Anzeige