Baum- und Strauchschnitt richtig entsorgen

Demnächst beginnt in der Stadt Eisenach und den Ortsteilen die halbjährliche Baum- und Strauchschnittsammlung des Abfallwirtschaftzweckverbandes (AZV).

Bei dieser Sammlung handelt es sich um eine Bündelsammlung, für die es klare Vorgaben gibt. Demnach dürfen die Bündel maximal 50 Kilogramm schwer und 2 Meter lang sein. Die maximale Aststärke darf 10 Zentimeter betragen. Zum Bündeln ist textiles Material, wie zum Beispiel Seile oder Stricke zu verwenden. Ungebündelter Baum- und Strauchschnitt wird von den Mitarbeitern des AZV nicht mitgenommen.

Immer wieder kommt es zu Problemen, wenn ungebündelter Baum- und Strauchschnitt an Standorten, die keinem Anwohner direkt zuzuordnen sind, abgelegt wird. Diese Ablagerungen müssen dann durch die Untere Abfallbehörde unter großen personellen und finanziellen Aufwand als illegale Müllablagerungen auf Kosten des Steuerzahlers entsorgt werden.