Strenge Vorschriften für Silvesterknaller

Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass entsprechend der Sprengstoffverordnung der Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse (Kategorie II – Feuerwerkskörper, die nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen) in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember gestattet ist. Voraussetzung ist, dass der Verkauf unter Benennung der verantwortlichen Person mindestens zwei Wochen vorher bei der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Eisenach angezeigt wurde.

Das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie II ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar zulässig. Personen unter 18 Jahren sind hierzu nicht befugt.