Informationsveranstaltung

Frauen, die nach DDR-Familienrecht geschieden wurden, sind zum nächsten Treffen am Mittwoch, 11. Januar um 10 Uhr in das Frauenzentrum in der Wartburgallee 12 eingeladen. Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Ulrike Quentel steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Im Frauenzentrum finden regelmäßig Treffen für Frauen statt, die nach DDR-Familienrecht geschieden wurden. Betroffene können sich auch an die städtische Gleichstellungsbeauftragte Ulrike Quentel mit ihren Fragen wenden, Telefon: 03691-670160.

Im Einigungsvertrag wurden keine Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen nach dem DDR-Familienrecht getroffen. Erst ab dem 1. Januar 1992 ist in den neuen Bundesländern bei einer Scheidung auch der Versorgungsausgleich geregelt. Insbesondere Frauen, die vor 1991 wegen Kinderbetreuung oder aus anderen Gründen nicht lückenlos erwerbstätig waren, in Teilzeit arbeiteten oder häufig weniger als Männer verdienten, haben aus diesen Gründen eine geringere Rente. Sie erhalten im Gegensatz zu den ab 1992 geschiedenen keinen Ausgleich aus der Rente ihrer ehemaligen Ehemänner.

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