Neue Pflichten für alle Hundebesitzer

Für alle Hundehalter gelten seit 1. September neue Vorschriften. So müssen alle Hunde einen ekektronischen Chip haben und alle Halter müssen Haftpflichtversicherungen nachweisen. Da bislang nur sehr wenige den neuen Pflichten nachgekommen sind, appelliert die Stadtverwaltung an die Hundebesitzer, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Das »Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren” ist am 1. September 2011 in Kraft getreten. Jeder Hundehalter ist durch diese neue Vorschrift verpflichtet, seinen Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Zudem muss jeder Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden vorweisen. Chip und Versicherung sind beim Ordnungsamt bis spätestens 1. März 2012 vorzuweisen, dann läuft die gesetzliche Übergangsfrist ab.
Wer die gesetzlichen Vorgaben noch nicht erfüllt hat, soll dies schnellstmöglich nachholen.
Weitere Informationen und auch die nötigen Formulare gibt es beim Ordnungsamt der Stadt Eisenach, Telefon 03691/670-317 und -345.
Bisher kamen in Eisenach nur sehr wenige Hundehalter ihre Pflichten nach. Das Ordnungsamt erinnert deshalb nochmals an die Regelungen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld (bis 10.000 Euro) rechnen. Künftig werden überdies verstärkt Kontrollen über die Einhaltung dieser neuen gesetzlichen Regelungen im Stadtgebiet stattfinden.

Anzeige